Mandats-Statusfeststellung
zur digitalen Entscheidungshoheit
Digitale Systeme wirken längst in der Entscheidungsarchitektur von Unternehmen. Die Frage ist nicht, ob sie das tun – sondern ob diese Wirkung bewusst mandatiert ist.
Freischaltung
Die Mandats-Statusfeststellung wird in Kürze veröffentlicht. Sie richtet sich an Geschäftsführer, die digitale Handlungsmacht strukturiert einordnen wollen – ohne Projekt, ohne Tool-Debatte, ohne Beratung.
Kein Kurs.
Kein Audit.
Ein formaler exekutiver Akt.
Kein Audit.
Ein formaler exekutiver Akt.
Was sichtbar wird
- Wo Systeme faktisch Entscheidungsbefugnisse ausüben
- Wo Mandate nicht explizit definiert sind
- Wo Eingriffs- und Eskalationskompetenzen ungeklärt bleiben
- Wo wirtschaftliche Wirkung ohne formale Prokura entsteht
Einordnung
Die Mandats-Statusfeststellung ist keine Rechtsberatung und kein technisches Prüfverfahren. Sie ist eine strukturierte Einordnung der digitalen Entscheidungsarchitektur – aus Perspektive der Geschäftsführung.
Alle Ergebnisse verbleiben vollständig innerhalb Ihrer Organisation.
